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   OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22   

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https://dejure.org/2022,15883
OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22 (https://dejure.org/2022,15883)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01.06.2022 - 2 M 33/22 (https://dejure.org/2022,15883)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 01. Juni 2022 - 2 M 33/22 (https://dejure.org/2022,15883)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    Heranziehung eines Nachlasspflegers zu denkmalschutzrechtlichen Maßnahmen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Denkmalschutz; Erhaltungspflicht; Nachlasspfleger; denkmalschutzrechtliche Ordnungsverfügung

  • rechtsportal.de

    Heranziehung eines Nachlasspflegers zu denkmalschutzrechtlichen Sicherungs- und Erhaltungsmaßnahmen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Denkmal baufällig: Wann sind Erhaltungsmaßnahmen (un-)zumutbar?

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Denkmal baufällig: Wann sind Erhaltungsmaßnahmen (un-)zumutbar? (IBR 2023, 43)

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Sachsen-Anhalt, 15.12.2011 - 2 L 152/06

    Denkmalrechtliche Genehmigung zur Beseitigung eines Gebäudes

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22
    Voraussetzung dafür ist jedoch eine sehr weitgehende Zerstörung des Denkmals (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 2011 - 2 L 152/06 - juris Rn. 89; Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 - juris Rn. 44).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 18.02.2015 - 2 L 175/13

    Denkmalschutzrechtliche Abrissgenehmigung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22
    Voraussetzung dafür ist jedoch eine sehr weitgehende Zerstörung des Denkmals (vgl. Urteil des Senats vom 15. Dezember 2011 - 2 L 152/06 - juris Rn. 89; Urteil vom 18. Februar 2015 - 2 L 175/13 - juris Rn. 44).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.04.1996 - 10 A 3565/92

    Zur Rechtswidrigkeit einer Beseitigungsanordnung gegenüber einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22
    Mit dem Übergang des Eigentums an dem Grundstück auf einen Dritten ist nicht nur der Verlust der Zustandsstörereigenschaft verbunden, sondern der ursprüngliche Eigentümer ist auch aus Rechtsgründen gehindert, einer Beseitigungsanordnung nachzukommen (vgl. Beschluss des Senats vom 5. April 2011 - 2 M 20/11 - n.v. unter Bezugnahme auf OVG NRW, Urteil vom 23. April 1996 - 10 A 3565/92 - juris Rn. 3 ff.).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 13.02.2017 - 2 M 121/16

    Denkmalschutzrechtliche Erhaltungspflicht

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 01.06.2022 - 2 M 33/22
    Dem trägt § 10 Abs. 5 Satz 3 DenkmSchG LSA Rechnung, der bestimmt, dass sich der Verpflichtete nicht auf die Belastung durch erhöhte Erhaltungsmaßnahmen berufen kann, die dadurch verursacht wurden, dass Erhaltungsmaßnahmen diesem Gesetz oder sonstigem öffentlichen Recht zuwider unterblieben sind (vgl. Beschluss des Senats vom 13. Februar 2017 - 2 M 121/16 - juris Rn. 12 m.w.N.).
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